Wir führen einen Erstbesuch zur Ermittlung Ihrer persönlichen Pflegesituation durch
(für Patienten mit einer Pflegestufe kostenpflichtig, Kosten werden von der
Pflegekasse übernommen)
Wir informieren Sie über Leistungen der Pflegeversicherung und
Krankenkassen
(für Patienten mit einer Pflegestufe kostenpflichtig, Kosten werden von der
Pflegekasse übernommen)
Wir stellen Ihnen eine Finanzierung auf und machen Ihnen ein
unverbindliches Pflegeangebot
(für Patienten mit einer Pflegestufe kostenpflichtig, Kosten werden von der
Pflegekasse übernommen)
Wir informieren Sie über unterstützende Leistungen wie Nachbarschaftshilfe
oder Mobiler Sozialer Hilfsdienst
Wir beraten Sie auch telefonisch
Wir führen Kurse für Häusliche Pflege durch (Die Kosten übernimmt die Pflegekasse)
Wir führen Beratungsbesuche durch, laut Pflegeversicherungsgesetz, wenn Sie
die Pflege selbst organisiert haben (Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse)
Wir führen Pflegeschulungen in der Häuslichkeit durch
(Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse)
Wir sind eine Gruppe speziell geschulter, ehrenamtlich arbeitender Frauen
und Männer. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Schwerkranke und sterbende
Menschen einfühlsam und mit Respekt zu begleiten.
Wenn Sie eine Hospizbegleitung wünschen, wird Sie zunächst unsere erfahrene
Einsatzleitung besuchen. Bei diesem ersten unverbindlichen Gespräch werden alle
Wünsche bezüglich der Hilfe besprochen.
Die HospizbegleiterInnen sind speziell für diesen Dienst ausgebildet und
erhalten regelmäßige Schulungen und Fortbildungen.
Nach einem ersten Kennenlernen entscheidet der betroffene Mensch und seine
Angehörigen über den Beginn der Begleitung. Während der ganzen Zeit
bleibt auch die Einsatzleitung Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.
Ziel ist es, die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten und Beistand in der
Zeit des Abschiednehmens zu geben.
HospizbegleiterInnen sind für die PatienInnen da:
Wir schenken Ihnen Zeit
und Aufmerksamkeit z.B. Gespräch, zuhören, vorlesen, Musik hören, Erinnerungen
aufleben lassen, singen, beten, schweigen, sind offen für religiöse/
spirituelle Angebote….
Pflegerische und
hauswirtschaftliche Leistungen werden von uns nicht übernommen, jedoch kleine
Handreichungen wie: Essen und Trinken anreichen, Mund befeuchten, beruhigende
Einreibungen und Erfrischungen
Nachtwachen sind bei
Bedarf möglich
Wir halten uns an die
Schweigepflicht und arbeiten unentgeltlich.
HospizbegleiterInnen entlasten und unterstützen die Angehörigen, Freunde
und nahestehenden Personen
lösen sie am Krankenbett
ab
geben Ihnen Zeit für
eigene Bedürfnisse (Erholung, Erledigungen etc.)
hören zu
helfen beim
Abschiednehmen
Die Hospizgruppe arbeitet eng mit anderen Sozialen Diensten zusammen, z.B.
mit ambulanten Pflegediensten, Hausärzten, Brückenpflege, Palliativstationen…
Zum Angebot der Hospizgruppe Iller-Weihung gehört auch die Trauerbegleitung.
Trauercafe “ Wege“
jeweils am 2. Freitag im Monat in den Räumen der Sozialstation
Iller-Weihung von
15 - 17 Uhr. Einzelbegleitung und Fahrdienst sind auf Wunsch möglich.
Kleine Körperpflege / „Das etwas kleinere
Programm“
Aus dem Bett
oder ins Bett / An und Auskleiden
Hilfe beim
„großen“ und „kleinen“ Geschäft
Lagerung im Bett
oder Rollstuhl
Mobilisation /
Fördern der Beweglichkeit
Hilfestellung
beim Verlassen der Wohnung
Hilfen beim Essen
Richten von
Frühstück oder Abendessen
Essen eingeben
Verabreichen von
Sondennahrung
Hilfe beim Kochen und bei der Hauswirtschaft
Zubereiten einer
einfachen Mahlzeit
Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit (Frühstück oder
Abendessen) oder Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
Anrichten und Tisch decken
Aufräumen und spülen auf
die Mahlzeit bezogen
Kochen einer Mahlzeit
Einkaufen
Wohnungsreinigung
und Wäschepflege
Bett beziehen
Beheizen
Erst-/Folgebesuch (
auch bei Entlastungsleistungen)
Beginn der Erstellung
einer Informationssammlung
Feststellung des
individuellen Hilfe- und Pflegebedarfes
Information über das
Leistungs- und Vergütungssystem
Beratung über
Leistungen und Erstellen eines Pflegeangebotes
Beratung über Inhalt
und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages
Beratung über
Wohnraumanpassung und Hilfsmittel
Folgebesuch
Anpassung der
Pflegeplanung
Beratung über
Leistungen, Prophylaxen oder Wohnraumanpassung
Erstellen eines neuen Pflegeangebotes
Pflegerische
Betreuungsmaßnahmen
Gespräche
Gedächtnistraining,
Biografiearbeit
Beaufsichtigung des
Pflegebedürftigen
Spezielle Beratung zur
Vermeidung von Risikosituationen, vorbeugende Übungen zur Stabilisierung der
Situation oder Bewältigung pflegerelevanter Situationen
Begleitung beim
Spaziergang, zu Veranstaltungen, zu Verwandten/Bekannten, Arzt
Unterstützung bei
Gestaltung des Alltags, bei Hobby und Spiel
Organisation des Alltags und der Haushaltsführung
Organisation und
Koordination sozialer Kontakte oder Dienstleistungen z.B: Fahrdienste,
Gartenpflege
Unterstützung bei
administrativen Angelegenheiten, für die kein Betreuer/Bevollmächtigter
bestellt ist
Wollen Sie zuhause selber pflegen und sind unsicher, ob Sie richtig
pflegen, erhalten Sie auf Antrag eine Schulung bei Ihnen zuhause. Die
Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Schulung bis zu 2 Stunden. In
Ausnahmefällen auch länger.
Sind Sie als Pflegeperson krank, verhindert oder brauchen Sie Urlaub bzw.
Entlastung? Dann können Sie diese Leistung stundenweise (Sozialstation),
tageweise (Tagespflege) oder wochenweise (Kurzzeitpflege) in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungs- und Urlaubspflege setzt voraus, dass Sie bereits ein ½ Jahr
Ihre Angehörigen/Bekannten pflegen. Ein Antrag bei ihrer Pflegekasse ist
erforderlich.
Wir bieten Ihnen die stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8
Stunden pro Tag) an. Sie haben Anspruch auf 1612 € pro Jahr. Das Pflegegeld
wird nicht gekürzt und es wird nicht auf die Kurzzeitpflege angerechnet.
Zusätzlich können pro Jahr 806 € aus der Kurzzeitpflege auf die stundenweise
Verhinderungspflege übertragen werden, der Betrag erhöht sich dann auf 2418 €
jährlich bzw. 201,50 € monatlich.
Betreuungsnachmittag und Vormittag für vereinsamte und an
Demenz erkrankte Menschen
Wir bieten Ihnen stundenweise Entlastung als pflegender Angehöriger oder
ein Nachmittag in Gesellschaft mit anderen. Für vereinsamte und an
Demenzerkrankte Menschen findet jeden Dienstag- und Mittwochnachmittag von
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Dienstagvormittag von 9:15 Uhr bis 12:15 Uhr in unseren Räumen eine Betreuung statt. Ehrenamtliche
Helfer und Helferinnen unter Leitung einer Fachkraft gestalten den Nachmittag.
Das Angebot reicht von Essen, Trinken, einfacher Gymnastik, Singen, Basteln,
Spiele bis zu individueller Aktivierung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Ab dem Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 €
zur Verfügung, den Sie nicht ausbezahlt bekommen. Diesen Betrag können Sie für
folgende Leistungen in Anspruch nehmen.
Unterstützung von
Aktivitäten im häuslichen Umfeld, Spaziergänge in der näheren Umgebung,
Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten, Begleitung zum Friedhof
Hilfen zur Entwicklung
und Aufrechterhaltung der Tagestruktur
Hilfen zur Durchführung
bedürfnisgerechter Beschäftigungen
Hilfen zur Einhaltung
eines bedürfnisgerechten Tag/Nachtrhythmus
Unterstützung bei Hobby
und Spiel
Unterstützungsleistungen
bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten
Zur Entlastung für pflegende Angehörige bietet Ihnen unsere Tagespflege von
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Samstags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und auf Wunsch an Feiertagen Pflege und Betreuung an. Unter Leitung einer
Fachkraft und Helfer/innen verbringen die Pflegebedürftigen den Tag in
Gesellschaft. Es werden Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee angeboten.
Es wird gemeinsam gekocht und es werden Beschäftigungen wie Spaziergänge,
hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Gymnastik und Spiele angeboten. Nach dem
Mittagessen besteht die Möglichkeit zu ruhen.
Ein Fahrdienst holt die Pflegebedürftigen auf Wunsch ab und bringt sie
wieder nach Hause.
Die Räume der Tagespflege befinden sich im Erdgeschoss des Seniorenzentrums
Dietenheim. Der Träger ist die Tagespflege Dietenheim GmbH, eine gemeinsame
Gesellschaft der Kath. Kirchengemeinde Hl. Kreuz Illerrieden und der Pflegeheim
GmbH Alb – Donau - Kreis.
Wenn Sie alleine sind und mehr Sicherheit wünschen, vermitteln wir Ihnen ein Hausnotrufgerät der Fa. Vitakt
Rund um die Uhr sind wir über die Telefonnummer 07306 / 96000 erreichbar.
Außerhalb den Bürozeiten werden alle
Anrufe auf ein Handy umgeleitet und von einer Pflegefachkraft entgegen
genommen. Bei pflegerischen
Notfällen erhalten Sie von uns die notwendige Beratung und Hilfe.
Die Beratung am Telefon ist kostenlos. Bei Inanspruchnahme der
Rufbereitschaft wird bei Pflegegrad 1 - 5 der Preis für das erbrachte
Leistungspaket plus Zuschläge in Rechnung gestellt.
Sollten Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt die Kosten im Regelfall die Pflegekasse.
Häusliche
Krankenpflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung oder statt
Krankenhausaufenthalt, erhalten Sie über die Krankenkasse, wenn Sie alleine
leben oder eine im Haushalt lebende Person diese nicht durchführen kann.
Bezahlung
durch die Krankenkassen nach Genehmigung
Eigenanteil
pro Verordnungsschein 10 € und 10% der Kosten des Hausbesuches für 28 Tage,
außer bei Zuzahlungsbefreiung.
Wenn die Mutter im Krankenhaus bzw. in Kur ist, bei Risikoschwangerschaft
oder bei besonderen Belastungen oder Notsituationen bieten wir ihnen in
Kooperation mit sieben anderen Sozialstationen an, ihren Haushalt und die
Betreuung und Erziehung von Kindern weiter zu führen.
Kostenlose Beratung durch die Einsatzleitung Tel.: 07305 / 956486
Täglich
stehen 6 Gerichte auf unserem Speiseplan zur Auswahl und können zusätzlich um
Salat, Dessert oder Nachmittagskuchen ergänzt werden. Neben Feinschmecker-Menüs
und der kleinen Mahlzeit gibt es täglich auch ein Kostformangebot mit Informationen
für Diabetiker und die Leichte Vollkost.
Das Essen
wird direkt in einem Spezial-Fahrzeug mit Ofen auf der Fahrt zum Kunden gekocht
und zur Mittagszeit zwischen 10:00-13:00 Uhr garantiert heiß nach Hause
geliefert; frischer Geschmack & vitaminschonende Garung inklusive. Wenn Sie
bei Lieferung noch nicht essen möchten, können Sie eine Warmhaltebox erwerben.
Sie können
sich auch kurzfristig entscheiden:
Zu- &
Abbestellungen sind telefonisch werktags bis 18 Uhr für den folgenden Werktag
möglich. Sie entscheiden selbst, wie oft Sie ein Essen geliefert haben möchten,
gerne auch nur an einzelnen Tagen.
Wir arbeiten
eng mit der Küche apetito zusammen, die bereits 60 Jahre Kocherfahrung hat.
Neben dem Kochen, organisiert apetito auch in unserem Auftrag die Buchhaltung,
Kundenbetreuung und Auslieferung.
Wöchentliche Lieferung tiefkühlfrischer Menüs
Sie wählen aus dem bebilderten Katalog „Menü à la carte"
ihre Wunschmenüs für eine ganze Woche. Er bietet über 200 leckere Menüs,
herzhafte Suppen und feine Desserts. Sie haben mmer
einen Vorrat und können ihre Menüauswahl zu jeder Zeit selbst wählen und
genießen.
Die tiefkühlfrischen Menüs sind dabei im Handumdrehen zubereitet und
garantieren den bestmöglichen Erhalt von Vitaminen und Nährstoffen. Den Katalog und die Preisliste finden Sie in unserem Downloadbereich.
Die folgenden Hilfen sind für alte, behinderte, kranke oder hilfsbedürftige
Menschen!
Diese Alltagshilfen ermöglichen wir Ihnen durch unsere Organisierte Nachbarschaftshilfe und unseren mobilen sozialen Hilfsdienst.
Ehrenamtliche oder freiwillig Engagierte helfen Ihnen, wo Sie einfache
Hilfen brauchen.
Haushalt / Garten / Einkauf / Tiere
Einfache Wohnungsreinigung, Fenster putzen
Frühjahrsputz, Vorhänge waschen oder Gefriere abtauen
Wohnungsversorgung bei Abwesenheit (Post, lüften, Blumen gießen)
Wäsche waschen und bügeln
Essenszubereitung, kochen
Gartenpflege wie Rasen mähen, abräumen, umgraben, ernten
Einkauf von Lebensmittel/Haushaltswaren, Besorgungen
Kehrwoche, Straße kehren
Tiere versorgen, Hund ausführen
Kleine Hausmeistertätigkeiten
wie Glühbirne wechseln, Batterien wechseln, Möbel umräumen, Möbel auf/abbauen
Begriff der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrade
Die Neuen Kriterien im
Überblick
Mobilität 10 %
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15%
Verhaltensweisen und psychische Probleme 15 %
Selbstversorgung 40%
Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen 20%
Gestaltung der Alltagslebens und sozialen Kontakten 15 %
Pflegeleistungen
Pflegegrade
Geldleistung
Sachleistung
Entlastungsbetrag
Leistungsbetrag
ambulant
ambulant
ambulant (zweckgebunden)
vollstationär
PG1
---
---
125 €
125 €
PG 2
316 €
689 €
125 €
770 €
PG 3
545 €
1298 €
125 €
1262 €
PG 4
728 €
1612 €
125 €
1775 €
PG 5
901 €
1995 €
125 €
2005 €
Kombination von Geld – und
Sachleistung
Der Pflegebedürftige kann die notwendigen Hilfen
nach seinen Bedürfnissen kombinieren. An die Entscheidung ist er 6 Monate
gebunden.
Entlastungsleistungen
§ 45 b
Alle Pflegebedürftigen erhalten 125 € monatlich
für
- Besondere Angebote der Betreuung wie „Mein Nachmittag“ oder Betreuung
zuhause oder hauswirtschaftliche Versorgung durch Sozialstation und Nachbarschaftshilfe
-
Tagespflege/Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Kann bis zu 4 Wochen und bis zu einem Betrag von
1612 € beansprucht werden, wenn dies nicht ausreicht kann der Betrag der
Verhinderungspflege eingesetzt werden und bis zu 8 Wochen KZP ermöglicht
werden
Verhinderung der
Pflegeperson
Für die Dauer von bis zu 6 Wochen 1612 €
gibt es häusliche Verhinderungspflege zur Entlastung der Pflegeperson
Zusätzlich können 50% der Kurzzeitpflege auf die
Verhinderungspflege übertragen werden (806 €)
Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel müssen vom Arzt über Rezept verordnet
und von der Pflegekasse genehmigt werden, Hilfsmittel sind: Pflegebett,
Nachtstuhl, Badewannenlifter, Patientenlifter usw.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie
Einmalhandschuhe, wieder- verwendbare
Bettschutzeinlagen, Einmalunterlagen usw. werden bis zu
40 € pro Monat ersetzt.
Wohnumfeldverbesserung
Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserung gibt es bis zu 4000 €. Zum Beispiel: Verbreiterung
von Türen, Austausch von Badewanne in Dusche, Rampen, Haltegriffe
Beratungsbesuche
Wird die Pflege privat sichergestellt, werden bei
Pflegegrad I und II 2x jährlich, bei Stufe III 4x jährlich Beratungsbesuche durch
einen ambulanten Pflegedienst erforderlich
Pflegepersonen
Die Pflegekasse leistet Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche
erwerbstätig ist.